Kanzlei
BEUKENBERG Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschafts- und Privatrechts. Das ist auch gut so. Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder sonstigen Auftritten. Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennenzulernen, der Ihren Erfolg mit gestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt. Kooperation
Bundesweite und grenzüberschreitende Aktivitäten gehören heute zum Alltag. Unsere Mandanten sind häufig international tätig. BEUKENBERG Rechtsanwälte berät auf höchstem Niveau auch in grenzüberschreitenden Transaktionen. Zudem verfügen wir über fachspezifische Kooperationsnetzwerke im gewerblichen Rechtsschutz mit Kanzleien weltweit, insbesondere in den USA, Kanada, Südamerika, Asien (einschliesslich China und Japan) sowie Australien . VertretungsberechtigungDie Rechtsanwälte Dr. jur. Weber, Beukenberg, Lehr und Dipl.-Ing. Horak sind bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Die weiteren Rechtsanwälte sind bei allen Amts- und Landgerichten vertretungsberechtigt. Natürlich begleiten wir unsere Mandanten auch vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie dem DPMA, dem EPA, dem HABM, der WIPO und allen weiteren nationalen und internationalen Behörden und Schiedsgerichten.. |